Also zum kleinen Waffenschein kann ich jedem raten im MOment in ich zwar noch keine 18 Jahre alt habe aber bereits die Nachricht erhalten das ich in ausgestellt bekommen.
Zum Ablauf man geht zum Landratsamt (es giebt auch andere Möglichkeiten ich hab halt die genommen) fragt dort nach der Abteilung Waffenschein stellt sich kurz vor füllt den Fragebogen aus zahlt 50€ und geht wieder nach ein paar Tagen bekommt man Post das man den Waffenschein zu seinem 18 Geburtstag abholen kann (falls ihr bereits 18 Jahre alt seit denk ich mal das ihr den dann einfach abholen sollt)
Im algemeinen dürft ihr dann Reizwaffen Gaswaffen und Schreckschusswaffen mit euch führen Grenzen sind keine gesetzt das bedeutet der Waffenschein gielt für alle Waffen dieser Kategorie egal wie stark sie ist das Führen in der Öffentlichkeit ist aber dann ein anderes Ding da braucht ihr wieder ne Sondergenehmigung die ich an meinem 18 Geburtstag beantragen will. Ich geb dann Bescheid was draus geworden ist und wie das abläuft.
Doch doch der kleine reicht vollkommen aus den größeren kriegt man auch etwas schwieriger ausnahme wäre natürlich du hast so ne Ramboklarre mit mehr als 7 joule
ich wil ja nicht jetz bissen auf neu mal klug machen aber unser team scheff hat gesacht das man den grossen machen muss da haste dich wohl falsch infomirt
Keine Ahnung wann oder wo er sich informiert hat und ich will ihm jetzt auch net zu nahe treten aber laut Info die ich vom Landratsamt bekommen habe zählen Softairwaffen zu den Gaswaffen was der Waffenschein miteinnimt Ausnahme ist natürlich alles über 7 Joule da is dann der große notwendig. Der Stand war im übrigen der 14.04.2008.
Ich Will der jetz auch nit zu nahe tretten wir haben nen beknaten der nen andres TEam leitet der sich mit den gestzen auskent laut dem ist der grosse notwendig und laut der plizei auch
Also mir is es jetzt net bekannt ob in den einzelnen Bundesländern da was unterschiedlich ist aber in meinem Gesetzestext steht des so drin keine Ahnung worauf die sich stüzen.
Grundsätzlich um mit Softairs zu spielen ist kein Waffenschein notwendig. Mit dem kleinen Waffenschein darf man Softairs in der Öffentlichkeit führen und Gaswaffen in Privatem Grundstück abfeuern (Ausnahme Ernstfall). Der Große Waffenschein ist für Waffen über 7 Joule. An den kommt man aber auch nicht so einfach ran. Da muss mal Lehrgänge mitmachen, ein Psychologisches Gutachten wird erstellt und: Man muss nachweisen, das man mehr gefährdet ist als der Normalbürger.
Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt und insbesondere auch der Transport dieser Waffen außerhalb einer zugelassenen Schießstätte im Sinne von von §44 WaffG gilt grundsätzlich als Führen einer Waffe im Sinne des §35 Abs. 1 WaffG. Das legale Führen dieser Schusswaffen setzt voraus, dass der Führende Inhaber eines Waffenscheins und einer Waffenbesitzkarte ist und diese dokumente sowie einen Personalausweis oder Reisepass auch bei sich trägt.
Euer
Rhein-Airsoft-Teralis
2.Teamleiter, Gruppenführer, Moderator
-Es gibt kein Problem, das Heckler&Koch nicht lösen kann-
Frag einfach den nächsten Polizeibeamten (wenn du das höfflich machst kriegst du auch eine Auskunft) *g* ich weis es auch net genau wo des bei euch liegt aber in der nächsten Stadt müsste es mindestens eins geben.
Achja den Waffenschein brauchst du für Softairs noch nicht is aber nie verkehrt mal einen zu haben für den Fall das ein neues Gesetzt das vorschreibt.